Bei den Events von AUDAX Suisse gelten die Regeln vom AUDAX Club Parisien, welche unten auf deutsch beschrieben sind sowie zusätzlich die allgemeinen Spielregeln von AUDAX Suisse. Bitte meldet Euch bei allfälligen Unklarheiten zum Reglement bzw. zum Haftungsausschluss.
#1 HOMOLOGATION DURCH AUDAX CLUB PARISIEN (ACP) |
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Der Audax Club Parisien (ACP) hat einzig und allein die weltweit geltende Vollmacht, Brevets anzuerkennen. Alle seit 1921 stattgefundenen Brevets sind in chronologische Folge unter ihrer Anerkennungsnummer (Homologation) registriert worden. |
#2 STARTBERECHTIGTIGUNG |
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Die Brevets (Prüfungen) stehen allen Fahrradfahrern offen, gleich ob sie Mitglied eines Clubs, einer Vereinigung oder Verbandes sind. Jugendliche unter 18 Jahren werden unter der Auflage zugelassen, dass sie eine elterliche Einwilligung vorlegen, die den Audax Club Parisien und die veranstaltenden Organisationen von jeder Verantwortung und Haftung entbindet.
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#3 ANMELDUNG |
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Zur Durchführung eines Brevets muss jeder Teilnehmer eine Anmeldung ausfüllen und eine Gebühr entrichten, deren Höhe der Organisator festlegt. |
#4 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG IST DEINE AUFGABE |
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Jeder Teilnehmer muss Haftpflicht versichert sein, sei es über einen Verband oder durch eigene, private Versicherung (Achtung: die meisten Risiko - Versicherungen decken den Versicherungsfall bei Teilnahme an organisierten und zahlungspflichtigen Veranstaltungen nicht ab). |
#5 EINHALTUNG STRASSENVERKEHRSGESETZ |
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Für jeden Teilnehmer gilt, daß er sich auf einer persönlichen Ausfahrt befindet, er muss das Strassenverkehrsgesetz ebenso beachten wie jede offizielle Ausschilderung und hat vorhandene Velowege zu benutzen. Weder der ACP noch organisierende Vereinigungen können in irgendeiner Weise für Unfälle verantwortlich gemacht werden, die bei einem Brevet eintreten können. |
#6 TECHNISCHE KONTROLLE |
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Bei Nachtfahrten sind die Räder mit einer fest angebrachten Front- und Rückbeleuchtung auszustatten, die dauernd eingeschaltet sein müssen (an Ersatzbirnen denken; eine doppelte Lichtquelle wird empfohlen). Die Organisatoren verweigern jedem Teilnehmer den Start, dessen Beleuchtung nicht regelgerecht ist. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Licht bei einbrechender Dunkelheit einzuschalten. Das gilt auch, wenn die Sicht z.B. bei Regen oder Nebel unzureichend ist. Selbst in der Gruppe muss jeder mit Licht fahren. Nachts werden helle Bekleidung und reflektierende Armbinden empfohlen, während das Tragen eines reflektierenden Sicherheitsbandes oder -weste vorgeschrieben ist. Jede festgestellte Zuwiderhandlung führt zur Nicht - Anerkennung des Brevets. |
#7 SELF SUPPORTED |
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Jeder Randonneur muss selbst für alles vorsorgen, was die Durchführung seines Brevets verlangt. Keinerlei Service durch Trainer, Pfleger, Begleitfahrzeug ist auf der Route außerhalb der Kontrollpunkte gestattet (Geheimkontrolle ist möglich). Teilnehmer, die dem zuwiderhandeln werden ohne Widerruf ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat in Auftreten und Haltung korrekt zu sein. |
#8 CHECKPOINTS |
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Beim Start erhält jeder Teilnehmer eine Brevetkarte und ein Handout mit den CheckPoints, wo eine bestimmte Zahl von Kontrollstellen eingetragen sind. Die Organisatoren können ebenso eine oder mehrere Geheimkontrollen vorsehen. Der Teilnehmer hat die Strecke einzuhalten, die er am Start erhält. |
#9 WORKAROUND CHECKPOINTS |
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Ist vom Organisator keine präzise Kontrollstelle vorgegeben, so muss der Randonneur den Kontrollpunkt abstempeln lassen (mit Namen des Händlers, der Tankstelle etc.). Falls auch dies
unmöglich sein sollte (Nachtkontrolle), dann ist eine Postkarte an den verantwortlichen Organisator zu senden (mit Angabe von Ort, Tag und Zeit der Durchfahrt, mit Namen, Vornamen,
Club). Zudem ist im vorgesehenen Kontrollfeld der Streckenkarte "CP" einzutragen, der Tag und die Zeit der Postaufgabe. Bei jeder Kontrolle ist die Uhrzeit einzutragen, sowie bei
Brevets über mehr als 24 Stunden auch der Tag. Das Fehlen eines Stempels, einer Uhrzeit oder der Verlust der Karte (egal nach welcher Entfernung) ziehen die Nicht - Anerkennung des Brevets nach sich. Jeder Teilnehmer hat seine Streckenkarte persönlich zu kontrollieren. |
#10 ZEITLIMIT |
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Die für jedes Brevet vorgegebenen Zeiten hängen von der Länge ab: 13:30h (200 km), 20h (300 km), 27h (400 km), 40h (600 km) 75h (1000 km). Die Ankunft bei jeder Kontrollstelle muss zwischen der Öffnungs- und Schließzeit des Punktes liegen, die auf der Streckenkarte ausgewiesen ist. Der Randonneur muss die zwischenliegenden Zeitabschnitte beachten, um die Anerkennung seines Brevets nicht zu gefährden, selbst wenn dieses insgesamt innerhalb der Zeitgrenze gefahren ist. |
#11 BETRUG |
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Jeder Betrug zieht den Ausschluß des Teilnehmers von allen Organisationen des ACP aus. |
#12 ABGABE DER BREVETKARTE & MEDAILLE |
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Nach der Homologation wird die Brevetkarte auf Wunsch dem Athleten zurückgegeben. Bei Verlust des Dokuments wird kein Duplikat ausgestellt. Da diese Brevets keine Wettfahrten darstellen, gibt es auch keine Klassifizierung. Teilnehmer, deren Brevet homologisiert wurde, können eine spezielle Medaille erwerben, müssen dies im Vorfeld jedoch ausdrücklich verlangen. |
#13 MEDAILLEN |
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Die Medaillen, die ein erfolgreiches Brevet belegen sind bronziert (200 km), silberfarben (300 km), silber/goldfarben (400 km), goldfarben (600 km) und silbern (1000 km). Das Design wird prinzipiell im Jahr nach PBP geändert. Der Preis der Medaillen wird durch die Organisatoren der Brevets bekanntgegeben.
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#14 ÜBERSCHNEIDUNGEN MIT ANDEREN KILOMETERPRÜFUNGEN |
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Ein Brevet kann weder ganz noch teilweise gleichzeitig mit einer anderen Kilometerprüfung (Langstreckenfahrt) durchgeführt werden. |
#15 UNEINGESCHRÄNKTE ANERKENNUNG DES REGLEMENTS |
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Mit der Teilnahme an einem Brevet und seinem Start erkennt der Teilnehmer uneingeschränkt die vorliegenden Regeln an. Jede Klage oder Reklamation, gleich welchen Anlasses, ist schriftlich und innerhalb von 48 Stunden den Organisatoren einzureichen. Diese prüfen sie und reichen sie mit ihrer Stellungnahme an die Komission des Randonneurs des ACP zur Prüfung und anschließender Entscheidung weiter. |
#16 COMITÉ DIRECTEUR DES ACP |
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Das Comité Directeur des ACP regelt den vorgelegten Fall ebenso wie Streitigkeiten, die die vorliegende Regelung vernachlässigt hätte. Ein Widerspruch dagegen ist ausgeschlossen. |
"Wieso kauft sich ein Mensch ein Fahrrad? Es ist wohl dasselbe wie früher mit den Pferden und den Gewehren: um hinterher Helden- und Lügengeschichten zu erzählen."
--- Benjamin Heinrichs